Jahresrechnung 2004 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/018 befasst sich mit der Abnahme der Jahresrechnung 2004 sowie der Erteilung der Entlastung für den Landrat. Grundlage der Vorlage ist der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15. November 2005 sowie die Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23. Januar 2006. Letztere wird in Verbindung mit dem genannten Bericht als Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewertet.
Die Prüfung der Jahresrechnung ergab keine besonderen Mängel, die der Entlastung entgegenstehen würden. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Kreistag die vom Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung 2004 abnimmt und dem Landrat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen die Entlastung erteilt.
Während die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß der Geschäftsordnung für den Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung stattfand, ist die Abnahme der Jahresrechnung sowie die Erteilung der Entlastung in den Gremien Kreisausschuss und Kreistag für eine öffentliche Sitzung vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreisausschuss.
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