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Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses an den Kreisausschuss / Kreistag über die Erweiterung der ''Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt''

14/019 14.02.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Dienstanweisung, die seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist, um die neue Ziffer 7.2 zu ergänzen und die entsprechenden nachfolgenden Ziffern neu zu nummerieren.

Die Anpassung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW. Gemäß § 16 dieses Gesetzes müssen Vergaben von Aufträgen sowie Vermögensveräußerungen, die einen Wert von 200.000 Euro überschreiten, dem Rechnungsprüfungsamt sowie der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Da das Rechnungsprüfungsamt bereits Kenntnis von diesen Vorgängen erhält, übernimmt die Behörde die Überwachung der in § 16 festgelegten Meldepflichten an die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

Die Neufassung der Dienstanweisung sieht vor, dass der Aufgabenkatalog unter dem Punkt Geschäftsgang durch die neue Ziffer 7.2 erweitert wird, wodurch sich die nachfolgenden Ziffern von 7.2 bis 7.6 in die Ziffern 7.3 bis 7.7 verschieben. Die Erweiterung der Dienstanweisung ist mit Wirkung zum 1. April 2006 vorgesehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag, die Erweiterung und die entsprechende Neufassung der Dienstanweisung zu beschließen.

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