Jahresrechnung 2005 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/020 befasst sich mit der Abnahme der Jahresrechnung 2005 sowie der Erteilung der Entlastung des Landrates. Grundlage der Vorlage ist die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und den Fachdienst Rechnungsprüfung.
Die Prüfung der Unterlagen ergab laut dem vorliegenden Dokument keine besonderen Mängel, die der Entlastung entgegenstehen würden. Die Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21. November 2006 dient in Verbindung mit dem Bericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung vom 2. November 2006 als Schlussbericht des Ausschusses gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Kreistag die geprüfte Jahresrechnung 2005 abnimmt und dem Landrat gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Entlastung erteilt. Während die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß der Geschäftsordnung für den Kreistag in nicht-öffentlicher Sitzung stattfand, ist die Abnahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung in den Gremien Kreisausschuss und Kreistag für öffentliche Sitzungen vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.
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