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Beschlussvorlage

Modifizierung der ÖPNV-Umlage-Systematik

18/023 13.02.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/023 sieht eine Änderung der Systematik der ÖPNV-Umlage vor, die ab dem Jahr 2007 zur Anwendung kommen soll. Der Kreistag wird aufgefordert, eine Neuregelung auf Basis von drei verschiedenen Modellen zu beschließen. Ziel der Anpassung ist es, einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen Angebotsveränderungen und den finanziellen Folgen für die einzelnen Kommunen herzustellen sowie eine überproportionale Belastung von Flächenstädten zu vermeiden.

Die erste Variante sieht eine Weiterentwicklung des bestehenden Modells vor. Dabei erhöht sich der Anteil, der über die ÖPNV-Umlage finanziert wird, von 50 % auf 75 %, während der Anteil der Kreisumlage auf 25 % sinkt. Eine zusätzliche Strukturkomponente soll dabei den Ausgleich für Städte mit großer Fläche und geringer Einwohnerzahl sicherstellen.

Die zweite Variante strebt eine strikte Trennung zwischen Ortsverkehr und Nicht-Ortsverkehr an. Hierbei müssten die Städte den reinen Ortsverkehr zu 100 % selbst finanzieren, während der restliche Verkehr weiterhin hälftig über die ÖPNV-Umlage und die Kreisumlage abgerechnet wird.

Die dritte Variante basiert auf einem definierten Kreisstandard, der sich an der Fahrgastnachfrage orientiert. Leistungen, die über diesen Standard hinausgehen, müssten von den Städten vollständig finanziert werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass alle Varianten einen erhöhten Ermittlungsaufwand für die Kommunen bedeuten. Die Berechnung der Umlage würde künftig zentral durch die zuständige Fachabteilung erfolgen.

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