Beschluss über den Entwurf des Nahverkehrsplans und Eröffnung des Abstimmungs- und Mitwirkungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag hat den Entwurf zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen zur weiteren Beratung in den Gremien beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird das offizielle Abstimmungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Personenverkehrsgesetzes NRW eingeleitet. Der Entwurf dient der Aktualisierung des bestehenden Plans, der zuletzt im Juni 1999 verabschiedet wurde, und berücksichtigt dabei geänderte rechtliche sowie finanzielle Rahmenbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr.
Ein wesentlicher Bestandteil der Erarbeitung ist die Anpassung an die neue Finanzierungssystematik des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), um eine EU-rechtskonforme Finanzierung sicherzustellen. Die Erstellung des Plans erfolgt durch ein externes Planungsbüro in Kooperation mit weiteren Fachbüros und wurde durch den ÖPNV-Arbeitskreis des Kreises begleitet.
Im Rahmen des Verfahrens werden die kreisangehörigen Städte, benachbarte Aufgabenträger, die im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen sowie verschiedene Interessenverbände beteiligt. Dazu gehören unter anderem die Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Herne sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Unna und Wesel. Auch Institutionen wie die Industrie- und Handelskammer, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie Verbände für Behindertenrechte und den Umweltschutz sind einzubeziehen. Den beteiligten Akteuren wird der Entwurf zur Stellungnahme bis zum 30. November 2006 zugestellt. Die Verwaltung wird die eingegangenen Hinweise anschließend auswerten und dem Kreistag zur abschließenden Beschlussfassung vorlegen.
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