Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Umsetzung der modifizierten ÖPNV-Umlagensystematik ab 2007 im Kreis Recklinghausen

18/030 03.08.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/030 regelt die Umsetzung einer modifizierten Systematik für die ÖPNV-Umlage im Kreis Recklinghausen ab dem Jahr 2007. Basierend auf einem Beschluss des Kreistags vom 20. März 2006 wird die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs an einen neu festgelegten Kreisstandard gebunden. Dieser Standard sieht vor, dass der Kreis über die allgemeine Kreisumlage nur noch Leistungen mitfinanziert, die einer bestimmten Fahrgastnachfrage entsprechen. Die Taktfrequenz der Linien wird dabei in Abhängigkeit von der Anzahl der Fahrgäste pro Richtung und der Auslastung in der Spitzenstunde festgelegt.

Die Verwaltung hat im Vorfeld analysiert, welche Linienabschnitte über diesen Standard hinausgehen. Insgesamt umfasst die Differenz zum Kreisstandard etwa 740.000 Kilometer im Kreisgebiet. Davon entfallen signifikante Anteile auf die Städte Gladbeck, Recklinghausen und Dorsten sowie in geringerem Maße auf Castrop-Rauxel und Herten. Während in Gladbeck eine Reduzierung des Angebots um 315.000 Kilometer beschlossen wurde, haben sich die anderen betroffenen Städte dazu entschieden, das aktuelle Angebot bis zum Abschluss des Nahverkehrsplans beizubehalten.

Leistungen, die über den Kreisstandard hinausgehen, müssen künftig vollständig über die ÖPNV-Umlage durch die kreisangehörigen Städte finanziert werden. Der Anteil der allgemeinen Kreisumlage an diesen Leistungen sinkt entsprechend. Die Berechnung der jeweiligen Ausgleichszahlungen erfolgt auf Basis der linienspezifischen Wirtschaftsergebnisse des vorangegangenen Jahres.

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