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Beschlussvorlage

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Jahre 2003

20/078 26.02.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/078 dient der Information des Kreistags über über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2003 getätigt wurden. Gemäß der vorliegenden Unterlagen wurden diese Ausgaben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 82 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgenommen.

Die Verwaltung führt aus, dass über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig sind, wenn sie unabweisbar sind und eine entsprechende Deckung gewährleistet ist. Laut der Erläuterungen zur Sach- und Rechtslage sind diese Voraussetzungen für die in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 bis 21 aufgeführten Zahlungen erfüllt. Die Entscheidung über die Leistung dieser Ausgaben wurde durch den Kämmerer getroffen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreistag die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie deren Deckung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Kreisausschuss im Beratungsergebnis einstimmig mit Ja beantwortet. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur weiteren Behandlung im Kreistag vorbereitet.

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