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Beschlussvorlage

Festsetzungen auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2004

20/079 27.02.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/079 des Kreisausschusses befasst sich mit den Festsetzungen auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2004. Die Verwaltung schlägt vor, die Kreisumlage auf dem im Dezember 2003 beschlossenen Niveau von etwa 224,9 Millionen Euro zu belassen. Damit soll auf den sogenannten Mitnahmeeffekt verzichtet werden, der sich aus der dritten Modellrechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik ergibt. Diese Berechnung zeigt, dass die Umlagegrundlagen des Kreises durch höhere Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte um etwa 8 Millionen Euro steigen, was bei einem Hebesatz von 39,24 Prozent zu einer Erhöhung der Umlage um circa 3,2 Millionen Euro führen könnte.

Des Weiteren sieht der Vorschlag vor, die verbleibende Entlastung bei der Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Höhe von etwa 0,3 Millionen Euro an die Städte weiterzugeben. Da der LWL aufgrund seines Haushaltsplans den Mitnahmeeffekt nutzt, reduziert sich die für den Kreis verfügbare Einsparung gegenüber der ursprünglichen Erwartung deutlich.

Abschließend wird zur Kenntnis genommen, dass im Kreishaushalt eine Deckungslücke von etwa 6 Millionen Euro entstanden ist. Diese resultiert aus dem verspäteten Inkrafttreten der Hartz-Gesetzgebung, die erst zum 1. Januar 2005 statt wie geplant zum 1. Juli 2004 wirksam wird. Die Finanzierung dieser Lücke soll durch Einsparungen beim Pflegewohngeld, die Einstellung von AsS-Programmen sowie durch Mehreinnahmen bei den eigenen Schlüsselzuweisungen sichergestellt werden.

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