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Beschlussvorlage

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) im Budget 4, Unterbudget Soziales, Abschnitt 41 - Hilfe zum Lebensunterhalt - im Rahmen des Jahresabschlusses 2003

20/080 27.02.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2003 liegt dem Kreistag eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe vor. Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird die Freigabe von Mitteln im Budget 4, Unterbudget Soziales, Abschnitt 41 (Hilfe zum Lebensunterhalt), beantragt. Die Vorlage sieht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.558.358,82 Euro vor, einschließlich der vorgeschlagenen Deckung dieser Mittel.

Die Erläuterungen zur Sachlage führen aus, dass im Haushaltsjahr 2003 im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt Mehrausgaben gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen entstanden sind. Zur Sicherstellung der Zahlungen an die Leistungsempfänger wurden bereits verschiedene Haushaltsstellen überplanmäßig verstärkt. Durch Haushaltssollübertragungen innerhalb des Abschnitts 41 konnte ein Teil der Kosten ausgeglichen werden, sodass ein Restbetrag von 16.558.358,82 Euro zur Deckung verbleibt. Die größten Abweichungen innerhalb des Unterbudgets Soziales weisen die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Finanzierungsbeteiligung des Kreises an der Hilfe zur Pflege des überörtlichen Sozialhilfeträgers sowie die Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen auf.

Für die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe wird vorgeschlagen, einen Betrag von 11.934.190,26 Euro durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in anderen Abschnitten des Unterbudgets Soziales zu finanzieren. Der verbleibende Bedarf in Höhe von 4.624.168,56 Euro soll im Rahmen des Jahresabschlusses durch eine Gesamtdeckung mittels sonstiger Mehreinnahmen und Wenigerausgaben ausgeglichen werden. Das Beratungsergebnis der zuständigen Stelle fiel einstimmig für den Beschlussvorschlag aus.

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