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Beschlussvorlage

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vestische Straßenbahnen GmbH

20/081 24.05.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/081 sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vestische Straßenbahnen GmbH vor. Hintergrund der Überarbeitung ist unter anderem die Notwendigkeit, auf gesetzliche Änderungen zu reagieren. Die Gesellschaft hat den Gesellschaftsvertrag daher einer umfassenden Revision unterzogen.

Der Aufsichtsrat der Vestischen Straßenbahnen GmbH hat die Änderungen in einer Sitzung am 25. März 2004 einstimmig zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung die Verabschiedung des Entwurfs empfohlen. Im Zuge einer juristischen Prüfung durch den Kreis Recklinghausen wurde eine Anregung zur Klarstellung formuliert. Diese wurde vom Präsidium des Aufsichtsrates sowie im weiteren Verlauf des Aufsichtsrates ohne Einwände berücksichtigt und in die Entwurfsfassung integriert.

Die Verwaltung empfiehlt, dass der Vertreter des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Vestischen Straßenbahnen GmbH dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages zustimmt. Der Kreistag wird beauftragt, die entsprechende Entscheidung durch den Kreisvertreter in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wird der Bezirksregierung Münster gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung und Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen angezeigt. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung liegt der Vorlage bei.

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