Einbringung des Entwurfs einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/083 sieht die Verabschiedung einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Kreises Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2004 vor. Ziel der Vorlage ist die rechtliche Absicherung des Neubaus von zwei schulorganisatorisch eigenständigen Berufskollegs sowie einer Fünf-Feld-Sporthalle in Recklinghausen.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Nachtragssatzung mit der Sicherstellung der Finanzierung für anstehende Ausschreibungsverfahren. Da die Ausschreibungen der Gewerke im Zeitraum zwischen März und September 2004 abgeschlossen werden sollen, ist die Vorliegen von Verpflichtungsermächtigungen für die daraus resultierenden Ausgaben in den Jahren 2005 und 2006 erforderlich. Ohne diese Anpassung bestünden rechtliche Risiken, die zu Nachprüfungsverfahren durch Bieter sowie zu zeitlichen Verzögerungen und möglichen Mehrkosten führen könnten. Zudem soll durch die Ausschreibung auf Basis tatsächlicher Angebote eine verbesserte Kostenkontrolle ermöglicht werden.
Im Rahmen der Nachtragssatzung wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 48.358.000,00 Euro auf insgesamt 52.014.636,00 Euro erhöht. Die Einnahmen- und Ausgabensätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts bleiben hiervon unberührt. Die Vorlage stellt klar, dass sich durch diese Maßnahme keine Änderungen an den Kassenkrediten, dem Hebesatz der Kreisumlage oder der ÖPNV-Umlage ergeben. Der Entwurf wird zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20083