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Beschlussvorlage

Bau zweier neuer Berufskollegs einschließlich Sporthalle - Vorauszahlungsbürgschaften

20/085 17.05.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 20/085 wird dem Kreistag ein Vorschlag vorgelegt, die Zahlungsmodalitäten für die Bauleistungen der beiden neuen Berufskollegs inklusive einer Sporthalle anzupassen. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens sollen den Bietern die Wahl zwischen einer Zahlung nach Baufortschritt sowie Vorauszahlungen in Höhe von 25 % oder 50 % der jeweiligen Auftragssumme ermöglicht werden.

Die Umsetzung der Vorauszahlungen ist an zwei Bedingungen geknüpft: Der Auftragnehmer muss eine Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern durch eine Bank stellen, und es muss sich für den Kreis Recklinghausen aus dem jeweiligen Einzelfall ein finanzieller Vorteil ergeben. Durch die Bereitstellung von Liquidität vor der Leistungserbringung wird eine mögliche Reduzierung der Auftragssumme um schätzungsweise 2 % bis 4 % angestrebt.

Das Risiko eines Verlusts der Vorauszahlung wird durch die Bürgschaft auf die bürgende Bank übertragen, wodurch das Insolvenzrisiko des Auftragnehmers für den Kreis entfällt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entscheidung für eine Vorauszahlung stets einer Gegenüberstellung des finanziellen Vorteils mit dem anfallenden Vorfinanzierungsaufwand unterzogen wird. Dabei können sich die Ergebnisse aufgrund von Bauverzögerungen oder veränderten Zinssätzen nachträglich ändern. Die rechtliche Zulässigkeit der Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern als Sicherungsmittel wurde durch juristisches Projektmanagement bestätigt.

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