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Beschlussvorlage

Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004

20/086 08.06.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/086 sieht die Verabschiedung einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Paragrafen 3 bezüglich des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen. Durch die Nachtragssatzung soll dieser Betrag auf insgesamt 52.014.636 Euro angehoben werden.

Die Erhöhung dient der rechtlichen Absicherung von Bauvorhaben im Kreis Recklinghausen, konkret dem Neubau von zwei schulorganisch eigenständigen Berufskollegs sowie einer Fünf-Feld-Sporthalle. Die Verwaltung führt aus, dass die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen notwendig ist, um die geplanten Ausschreibungen der Gewerke im Zeitraum von März bis September 2004 rechtssicher abschließen zu können. Da die kassenwirksamen Ausgaben für die Jahre 2005 und 2006 bisher lediglich im Investitionsplan berücksichtigt wurden, ist eine formelle Grundlage für die Zuschläge erforderlich.

Ein Verzicht auf die Erhöhung könnte laut Verwaltung zu rechtlichen Risiken führen, da Bieter durch Vorbehalte bei den Ausschreibungen Nachprüfungsverfahren einleiten könnten, was den Zeitplan und die Kosten der Bauvorhaben gefährden würde. Die Nachtragssatzung beinhaltet keine Änderungen an der Höhe der Kreisumlage oder an anderen Zahlungsströmen. Die kreisangehörigen Städte werden über die Maßnahme informiert, und eine Anzeige an die Bezirksregierung Münster erfolgt.

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