Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte gem. § 55 Kreisordnung NRW am Zustandekommen der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Kreises Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 55 der Kreisordnung NRW liegt dem Kreisausschuss die Vorlage 20/087 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage ist das Zustandekommen der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Kreises Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2004.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind die kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung der Haushaltssatzung sowie deren Anlagen in geeigneter Weise zu beteiligen und dazu zu ermutigen, zu den Inhalten Stellung zu nehmen. Die Verwaltung hat die kreisangehörigen Städte durch den Landrat am 3. Mai 2004 über das Nachtragssatzungsverfahren umfassend informiert.
Im Zuge dieses Verfahrens sind Stellungnahmen der Städte Castrop-Rauxel und Dorsten eingegangen. In diesen Dokumenten wurden keine Einwendungen gegen die vorliegende Nachtragssatzung erhoben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreistag die eingegangenen Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Beratungsergebnis einstimmig als Beschlussvorschlag bewertet.
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