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Beschlussvorlage

Kreishaushalt 2005 Weitergabe etwaiger Verbesserungen, die sich aus der Ausführung der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II oder Hartz IV) ergeben

20/101 31.01.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/101 befasst sich mit der Handhabung des Kreishaushalts 2005 im Zusammenhang mit der Einführung der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2005 ergeben sich im Unterbudget Soziales Veränderungen, die insbesondere die Kreisumlage der kreisangehörigen Städte beeinflussen.

Da die Kalkulation der Kosten für Unterkunft sowie der entsprechenden Einnahmen, wie etwa der Bundesanteile, zum Zeitpunkt der Vorlage auf Schätzungen basiert, bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Kostengrößen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass konkrete Abrechnungen zur Ermittlung der realen Kosten erst im weiteren Verlauf der Monate vorliegen werden.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Landrat zu ermächtigen, etwaige finanzielle Verbesserungen, die sich aus der Ausführung des Haushalts 2005 im Bereich des Unterabschnitts 48200 gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben, an die kreisangehörigen Städte weiterzugeben. Eine solche Weitergabe soll durch eine entsprechende Reduzierung der Kreisumlage erfolgen. Über die weitere Entwicklung der Kosten im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II soll der Kreisausschuss sowie der Kreistag zur Jahresmitte informiert werden. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.

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