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Beschlussvorlage

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Jahre 2004

20/103 24.02.2005 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird im Rahmen der Sitzung am 14. März 2005 über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2004 informiert. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 20/103 dient der förmlichen Kenntnisnahme der im vergangenen Kalenderjahr getätigten Zahlungen, die über den regulären Haushalt hinausgingen.

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach § 82 der Gemeindeordnung sind solche Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und eine entsprechende Deckung der Kosten gewährleistet ist. Die Verwaltung legt dar, dass diese Voraussetzungen für die in der Anlage der Vorlage aufgeführten Positionen erfüllt sind. Die Entscheidung über die Durchführung dieser Ausgaben oblag im Rahmen der bestehenden Befugnisse dem Kämmerer. Die Vorlage umfasst die laufenden Nummern 1 bis 21 der entsprechenden Liste. Das Beratungsergebnis der zuständigen Gremien fiel für den vorgeschlagenen Beschluss einstimmig aus.

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