Änderung des Einzelplanes 4 - Soziale Sicherung - im laufenden Genehmigungsverfahren der Haushaltssatzung des Kreises Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2005 - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/109 befasst sich mit der Änderung des Einzelplans 4 zur sozialen Sicherung innerhalb des laufenden Genehmigungsverfahrens der Haushaltssatzung des Kreises Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist die formale Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 24. Mai 2005 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) getroffen wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die besagte Dringlichkeitsentscheidung offiziell zu bestätigen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsprozesse für den Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Kreisausschuss sowie den Kreistag vorbereitet. Die zuständige Verwaltung legte die Unterlagen zur Beratung vor, wobei das Beratungsergebnis als einstimmig ausgewiesen wird. Die Entscheidung betrifft die finanzielle Planung im Bereich der sozialen Sicherung im Rahmen der Haushaltsführung des Kreises.
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