Feststellung des Jahresabschlusses 2011 mit Anlage der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/181 des Kreistags befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 inklusive der Anlagen für die Jahre 2008 bis 2010 sowie der Entlastung des Landrats.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Vorschlag, einen bereits am 24.11.2014 gefassten Beschluss des Kreistags aufzuheben. Dieser ursprüngliche Beschluss sah vor, einen Teil des Jahresüberschusses für die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Jahr 2015 zu verwenden. Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass die Landesregierung NRW die Erwartung kommuniziert hat, dem Kreis Recklinghausen ab 2015 für drei Jahre jährliche Fördermittel in Höhe von etwa 2,6 Millionen Euro bereitzustellen. Dadurch sei die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Höhe von circa 3,2 Millionen Euro ohne eine Erhöhung der Kreisumlage möglich, wodurch die Grundlage für die ursprüngliche Mittelverwendung entfalle.
Der neue Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 7.449.968,66 € zur Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags einzusetzen. Nach dieser Verwendung verbleibt ein negatives Eigenkapital von 2.866.812,16 €. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2011 mit den Anlagen 2008 bis 2010 geprüft und uneingeschränkt bestätigt. Dem Landrat wird im Rahmen dieses Verfahrens die Entlastung empfohlen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20112100190
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141204105439