Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs - Abschlagsregelung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/118 befasst sich mit der Anpassung der Abschlagsregelung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) im Hinblick auf die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung eines 20-prozentigen Abschlags auf die allgemeine Umlage des VRR auf die Stadt Gelsenkirchen im Zusammenhang mit der Vestischen Straßenbahnen GmbH.
Bisher sind die Städte Bottrop und Herne sowie der Kreis Recklinghausen durch diese Regelung entlastet, während die Stadt Gelsenkirchen als Gesellschafterin der Vestischen Straßenbahnen GmbH die Abschläge für die anderen Gebietskörperschaften mitfinanzieren muss. Die Stadt Gelsenkirchen hat die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung der Gesellschafter beantragt.
Der Kreistag soll der Regelung zustimmen, dass die Stadt Gelsenkirchen ab dem 1. Januar 2006 ebenfalls den 20-prozentigen Abschlag erhält, und einer entsprechenden Änderung der Zweckverbandssatzung zustimmen. Für den Kreis Recklinghausen ergibt sich durch diese Änderung eine jährliche Mehrbelastung von etwa 0,310 Millionen Euro, basierend auf der Unternehmensplanung 2006 der Vestischen Straßenbahnen GmbH. Ein steigender Finanzbedarf des Verkehrsunternehmens könnte diese Kosten weiter erhöhen. Die Verwaltung hat die erwartete Mehrbelastung bereits im Haushaltsplanentwurf 2006 berücksichtigt. Die Abrechnung für die Jahre bis einschließlich 2005 bleibt von der Änderung unberührt. Die Entscheidung der Verbandsversammlung des VRR steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der beteiligten kommunalen Gremien.
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