Das neue ÖSPV-Finanzierungssystem im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ab dem Jahr 2005 (ÖSPV = Öffentlicher straßengebundener Personennahverkehr)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20/121 dem neuen Finanzierungssystem für den öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV) im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ab dem Jahr 2005 zugestimmt. Mit dieser Entscheidung werden die Änderungen der Satzung des Zweckverbandes VRR sowie die neue Finanzierungsrichtlinie zur Kenntnis genommen. Der Kreistag bestätigt zudem, dass die Finanzierung des ÖSPV im Gebiet des VRR weiterhin in der Zuständigkeit des Verbundes liegt.
Im Zuge dieser Neuregelung werden die Grundzüge des neuen Systems in den Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen aufgenommen. Der Kreis erklärt sich zudem mit der Art und Weise einverstanden, wie die das Kreisgebiet bedienenden Verkehrsunternehmen beauftragt werden. Für das am Kreis beteiligte Verkehrsunternehmen Vestische Straßenbahnen GmbH wird der Finanzierungsbedarf weiterhin nach den geltenden Möglichkeiten der Satzung des VRR bereitgestellt, wobei die Verbandsumlage entsprechend gekürzt wird.
Die Vestische Straßenbahnen GmbH wird zudem mit sozialpolitischen Verpflichtungen, die sich aus spezifischen Tarifverträgen ergeben, sowie mit der bedarfsgerechten Ausbildung betraut. Die Umsetzung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben zur Vermeidung einer beihilferechtlichen Überkompensation. Das Unternehmen verpflichtet sich, die tatsächlich entstandenen Kosten nach Abzug der Einnahmen nachzuweisen und die Vorgaben der Finanzierungsrichtlinie des VRR einzuhalten.
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