Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Festsetzung von Jagdwerten für die nicht entgeltlich nach den Vorschriften des BGB verpachteten Jagden (= Eigenjagden) im Kreisgebiet Recklinghausen

20/122 23.11.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 20/122 wird die Neufestsetzung der Jagdwerte für nicht entgeltlich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpachtete Jagden, sogenannte Eigenjagden, im Kreisgebiet Recklinghausen beantragt. Die Neufestsetzung soll gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 der Jagdsteuersatzung des Kreises Recklinghausen mit Wirkung zum 1. April 2006 erfolgen.

Die Grundlage für die Anpassung bildet die Notwendigkeit, die Jagdwerte alle drei Jahre an das aktuelle Jagdpachtpreisniveau anzupassen, da die letzte Änderung im April 2003 vorgenommen wurde. Die vorliegende Vorlage basiert auf einer Überprüfung der bisher gültigen Werte, wobei der Kreisjagdberater der Anpassung zugestimmt hat.

Die Neufestsetzung umfasst verschiedene Jagdgebiete in den Kommunen Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Während in einigen Gebieten die Werte unverändert bleiben oder geringfügige Änderungen aufweisen, sind in anderen Gebieten deutliche Anpassungen der Jagdwerte pro Hektar vorgesehen. Die Entscheidung über die neue Festsetzung liegt beim Kreistag.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente