Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Jahre 2005
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 20. März 2006 wurde die Berichtsvorlage 20/128 zur Kenntnisnahme über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2005 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über finanzielle Verpflichtungen, die außerhalb des regulären Haushaltsplans getätigt wurden.
Gemäß der gesetzlichen Regelungen nach § 82 der Gemeindeordnung sind solche Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und eine entsprechende Deckung sichergestellt ist. Die Verwaltung legt dar, dass die Voraussetzungen für die im Anhang aufgeführten Ausgaben erfüllt sind. Die Entscheidung über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Ausgaben oblag in diesem Fall der zuständigen Kämmererei.
Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Kreistag die Ausgaben und deren Deckung zur Kenntnis nimmt. Das Beratungsergebnis der Sitzung fiel für diesen Beschlussvorschlag einstimmig aus.
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