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Beschlussvorlage

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Budget 3, Haushaltsstelle 11900.658300 (Kosten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung)

20/132 29.05.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird um die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2006 im Bereich der Tierseuchenbekämpfung gebeten. Die Vorlage bezieht sich auf die Haushaltsstelle 11900.658300 im Budget 3. Hintergrund der finanziellen Forderungen sind die Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe sowie der Ausbruch der Schweinepest in Haltern am See im März 2006.

Die Verwaltung führt aus, dass der ursprüngliche Haushaltsansatz für Normalzeiten ausgelegt war. Durch die räumliche Nähe der Vogelgrippe zu Deutschland und die Ausbrüche der Schweinepest entstand ein erhöhter Bedarf an Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen. Dies umfasste unter anderem die Beschaffung von Schutzkleidung, Material für Fahrzeugdekontaminationsanlagen, die Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen sowie die Bereitstellung von CO2 zur Tötung von Geflügel. Zudem fielen Kosten für die Logistik, die Verpflegung von Tierärzten und Hilfskräften sowie für die Veröffentlichung von Tierseuchenverordnungen an.

Bisher wurden im Jahr 2006 überplanmäßige Mittel in der Gesamthöhe von 381.672,13 € bereitgestellt. Die Vorlage sieht vor, diese Ausgaben zu genehmigen und gleichzeitig die Befugnis zu erhalten, weitere überplanmäßige Ausgaben bis zu einem noch nicht bezifferten Betrag im Vorgriff auf eine weitere Genehmigung zu tätigen. Dies ist notwendig, da weitere Kosten für Entsorgungen, Desinfektionsmittel, Transportleistungen und die Durchführung von Aufhebungsuntersuchungen zu erwarten sind.

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