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Beschlussvorlage

Einbringung des Entwurfs einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006

20/136 28.08.2006 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag hat den Entwurf einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 sowie den Entwurf eines Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre 2006 und 2007 zur Kenntnis genommen. Mit der Vorlage wurde der Landrat beauftragt, die notwendigen Schritte für eine Verabschiedung in der Sitzung des Kreistages am 23. Oktober 2006 vorzubereiten.

Die Grundlage für die Änderung der Haushaltssatzung bilden Veränderungen in der Haushaltsausführung. Laut der Verwaltung ergaben sich durch die Verfügung der Bezirksregierung Münster zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende Bedingungen, wonach die Auszahlung der Landesausgleichsleistungen an die Städte erst bei einem absehbaren ausgeglichenen Rechnungsergebnis erfolgen kann. Zudem stieg die Kreisumlage aufgrund neuer Grundlagen und Festsetzungen um über 9,8 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Ansatz.

Durch die Kombination aus höheren Ausgaben im Einzelplan 4 und den veränderten Einnahmen aus der Kreisumlage zeichnete sich ein Fehlbetrag von mehr als 9,8 Millionen Euro ab. Die Nachtragssatzung sieht vor, die Haushaltsstellen an die tatsächliche Entwicklung anzupassen und den Hebesatz der Kreisumlage so zu senken, dass dieser dem Ist-Zahlungsstand des Jahres 2005 entspricht. Dabei wurde der Betrag der Wohngeldentlastung des Landes mit 12,2 Millionen Euro als Einnahme veranschlagt. Die damit verbundene Ausweisung eines Fehlbedarfs macht die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts erforderlich.

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