Beteiligungsverfahren gem. § 55 Kreisordnung NW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2006 des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen wurden die kreisangehörigen Städte zur Aufstellung der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2006 des Kreises Recklinghausen angehört. Von den zehn beteiligten Städten haben sechs schriftlich Stellung genommen. Die Rückmeldungen der Kommunen fielen inhaltlich einheitlich aus. Während die Entscheidung des Kreises, die Kreisumlage in der Nachtragssatzung zu senken, grundsätzlich begrüßt wurde, forderten die Städte die Nennung konkreter Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept. Zudem wurde die Ausschöpfung aller Rechtsmittel im Hinblick auf eine Verfügung der Bezirksregierung Münster sowie die Aussetzung der Zahlung der Differenzbeträge der Kreisumlage angeregt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Nachtragssatzung wie eingebracht zu beschließen. Die Anmerkungen zum Haushaltssicherungskonzept werden als nachvollziehbar eingestuft, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass aufgrund der kurzen Zeitspanne keine weitergehenden Konsolidierungsmaßnahmen darstellbar waren. Die Anliegen der Städte sollen in der Haushalts- und Strukturkommission weiterverfolgt werden. Anträge der Städte auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung werden abgelehnt, da die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Zur Wahrung der Rechtssicherheit wird empfohlen, das Verfahren zum Erlass der Nachtragssatzung abzuwarten, da die Reduzierung der Kreisumlagebeträge nach deren Rechtskraft unmittelbar erfolgen wird.
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