3. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vom 09.07.1998
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20/146 wird dem Kreistag eine Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vorgeschlagen. Die Neuregelung umfasst Anpassungen in zwei zentralen Tarifbereichen.
In der Tarifstelle für Prüfungen ist eine Erhöhung der Gebühr von 360 Euro auf 450 Euro vorgesehen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit einer Neuberechnung der Kosten, die seit 1997 nicht mehr durchgeführt wurde. Die Kalkulation berücksichtigt dabei die Anpassung der Besoldung der Prüfstellen auf die Stufe A12 sowie eine neue Berechnung der Arbeitsplatzkosten, die neben der Steigerung der Stundensätze auch eine Anpassung des Gemeinkostenzuschlages und der Sachkostenpauschale umfasst.
Des Weiteren sieht der Entwurf Änderungen bei den Gebühren für die Sondernutzung an Kreisstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten vor. Die Anpassungen betreffen verschiedene Nutzungen, darunter Zufahrten zu Grundstücken, Kreuzungen, Längsverlegungen von Leitungen sowie bauliche Anlagen wie Schilder oder Verladestellen. Beispielsweise ändern sich die Gebühren für die dauerhafte Aufstellung von gewerblichen Werbeschildern von 52 Euro auf 70 Euro. Auch die Gebühren für die Nutzung von Flächen für vorübergehende Sondernutzungen zu wirtschaftlichen Zwecken werden neu festgesetzt. Die Verwaltung orientiert sich bei diesen Anpassungen am Gebührenkatalog des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
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