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Berichtsvorlage

Neubau von zwei Berufskollegs und einer 5-Feld-Sporthalle Gutachten - Verbindliche Auskunft des Finanzamtes Recklinghausen vom 07.02.2007

20/149 21.02.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss hat die verbindliche Auskunft des Finanzamtes Recklinghausen vom 7. Februar 2007 sowie die Stellungnahme der Damm-Dietz-Riedel Steuerberatungsgesellschaft mbH zum geplanten Neubau einer 5-Feld-Sporthalle zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die steuerrechtliche Einordnung des geplanten Betriebs der Sporthalle im Hinblick auf eine mögliche gewerbliche Tätigkeit.

Nach der Auskunft des Finanzamtes Recklinghausen begründet der Kreis mit der Errichtung und dem Betrieb der Sporthalle keinen Betrieb gewerblicher Art. Die geplante Vermietung an Dritte wird als steuerlich nicht relevante Vermögensverwaltung eingestuft, sofern es sich um eine rein passive Tätigkeit handelt. Im Rahmen der Nutzungsüberlassung für schulische Zwecke sowie für Sportvereine der Stadt Recklinghausen handelt der Kreis nach Einschätzung des Finanzamtes hoheitlich. Eine Bindungswirkung dieser Auskunft besteht jedoch nur, sofern der tatsächliche Sachverhalt mit der zugrunde gelegten Sachlage übereinstimmt.

Das zuvor beauftragte Gutachten der Steuerberatungsgesellschaft bestätigte zunächst, dass der Kreis nach nationalen und europäischen Grundsätzen nicht unternehmerisch tätig wird, wies jedoch auf ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hin. Die Steuerberatungsgesellschaft merkte zudem an, dass die steuerliche Sicherheit für die umsatzsteuerliche Behandlung der Sporthalle aufgrund aktueller rechtlicher Entwicklungen voraussichtlich nur zeitlich begrenzt bestehen könnte. Sollte kein Betrieb gewerblicher Art vorliegen, fallen für den Kreis keine Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern an, allerdings ist in diesem Fall auch kein Vorsteuerabzug möglich.

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