Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Jahre 2006
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag setzt sich im Rahmen der Sitzung am 26. März 2007 mit der Berichtsvorlage 20/150 zur Kenntnisnahme über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2006 auseinander. Die Vorlage, die vom Landrat vorgelegt wurde, dient der Information des Gremiums über finanzielle Verpflichtungen, die außerhalb des regulären Haushaltsplans getätigt wurden.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach § 82 der Gemeindeordnung sind solche Ausgaben nur zulässig, sofern sie unabweisbar sind und eine entsprechende Deckung der Kosten gewährleistet ist. Die Verwaltung legt dar, dass diese Voraussetzungen für die in der Anlage der Vorlage aufgeführten Positionen, die unter den laufenden Nummern 1 bis 17 gelistet sind, erfüllt wurden. Über die Durchführung dieser Ausgaben hat der Landrat bereits entschieden. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird dem Kreistag die Information über diese finanziellen Vorgänge und deren Deckung offiziell zur Kenntnis gebracht.
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