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Beschlussvorlage

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (a. F.) im Finanzbudget

20/152 26.02.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/152 des Landrats sieht die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Finanzbudget des Haushaltsjahres 2006 vor. Der Kreistag wird angefragt, die zusätzlichen Kosten für die Landschaftsumlage in Höhe von 3.113.498,54 Euro sowie die Zinsbelastungen aus dem Kontokorrentverkehr in Höhe von 603.040,75 Euro zu bewilligen.

Die Erläuterungen der Verwaltung führen aus, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Landschaftsumlage für das Jahr 2006 auf 100.123.745,54 Euro festgesetzt hat. Dieser Betrag übersteigt die ursprüngliche Veranschlagung im Haushaltsplan 2006 um die genannte Summe, da die Annahme einer Senkung des Hebesatzes durch den Landschaftsverband nicht eingetreten ist. Die Zahlung der Umlage erfolgt auf Grundlage der Landschaftsverbandsordnung.

Hinsichtlich der Zinsbelastungen wird dargelegt, dass die Kreiskasse im Haushaltsjahr 2006 keinen positiven Kassenbestand aufweisen konnte. Ursächlich hierfür waren ein Fehlbetrag aus dem Vorjahr sowie steigende Verpflichtungen aus dem Sozialhaushalt. Da keine ausreichenden Rücklagen zur Sicherung der Liquidität vorhanden waren, mussten Kassenkredite mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgenommen werden. Die daraus resultierende Zinsbelastung überstieg die ursprüngliche Planung um 603.040,75 Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zinszahlungen aufgrund der bestehenden Kreditverträge unabweisbar sind. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben soll durch Mehreinnahmen bei der Kreisumlage erfolgen.

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