Vereinbarung zwischen der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und dem Kreis Recklinghausen über ÖPNV-Leistungen im Kreis Recklinghausen - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage der Kreisverwaltung befasst sich mit dem Sachstand der Vereinbarung zwischen der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und dem Kreis Recklinghausen über Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Derzeit erbringt die DSW21 im Kreisgebiet Betriebsleistungen in der Stadt Castrop-Rauxel. Die Grundlage der bisherigen Zusammenarbeit bilden Vereinbarungen aus den Jahren 1998 sowie eine Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2002, welche die finanzielle Belastung des Kreises durch die DSW21 im Vergleich zu Leistungen der Vestischen Straßenbahnen GmbH begrenzen sollten.
Da im Jahr 2007 die Konzessionen der DSW21 für die betroffenen Linien auslaufen, hat die Kreisverwaltung Verhandlungen mit dem Ziel geführt, die finanzielle Belastung für den Kreis ab 2007 zu senken. In diesem Zusammenhang wurde am 15. Februar 2007 ein zusätzlicher jährlicher Kürzungsbetrag in Höhe von 200.000 Euro vereinbart. Dieser Betrag wird im Jahr 2007 bei den Zahlungen zur Finanzierung des ÖPNV in voller Höhe und bei der ÖPNV-Umlage zur Hälfte berücksichtigt.
Hinsichtlich der Fortführung der bestehenden bilateralen Vereinbarungen liegt ein Hinweis des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR vor. Dieser empfiehlt die formelle Auflösung der bisherigen Regelungen aus vergabe-, beihilfe- und steuerrechtlichen Gründen. Die Verwaltung plant, die Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen eines lokalen Anhörungsgesprächs im weiteren Verlauf des Jahres 2007 zu erörtern. Der Kreistag wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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