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Beschlussvorlage

Vestische Straßenbahnen GmbH - Kündigung der Mitgliedschaft der Vestische Straßenbahnen GmbH bei der Hertener Wohnstättengenossenschaft eG

20/155 20.04.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/155 sieht vor, dass die Mitgliedschaft der Vestische Straßenbahnen GmbH bei der Hertener Wohnstättengenossenschaft eG zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird. Damit verbunden ist die Veräußerung eines Geschäftsanteils im Nennwert von 1.560,00 Euro.

Der Kreis Recklinghausen ist mit rund 77 Prozent an der Vestische Straßenbahnen GmbH beteiligt, zu deren weiteren Gesellschaftern die Städte Bottrop und Gelsenkirchen gehören. Die Entscheidung basiert auf einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen, welche eine Veräußerung des Anteils an den kommunalen Gesellschaftern nahegelegt hat. Die Kreisverwaltung schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen.

Der Vertreter des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH soll den Geschäftsführer der Gesellschaft beauftragen, die Kündigung der Mitgliedschaft vorzunehmen. Laut der Vorlage wird die Erfüllung der Aufgaben der Vestische Straßenbahnen GmbH sowie deren Gesellschafter durch diesen Schritt nicht beeinträchtigt. Der Vorgang wird der Bezirksregierung Münster angezeigt. Der Aufsichtsrat der Vestische Straßenbahnen GmbH sowie die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft werden mit dem Sachverhalt befasst.

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