Festlegung von Wertgrenzen für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen nach dem Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/156 des Landrats sieht die Festlegung von Wertgrenzen für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vor. Mit der Umstellung der Haushaltsplanung auf das NKF ab dem Haushaltsjahr 2008 ändert sich die Darstellung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan. Da in diesem Plan lediglich die Differenzierung von Zahlungsarten vorgesehen ist, schreibt die Gemeindehaushaltsverordnung vor, dass die wichtigsten Investitionsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen abgebildet werden müssen.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass nur Maßnahmen, deren Finanzvolumen eine bestimmte Grenze überschreitet, separat ausgewiesen werden, während alle anderen Maßnahmen in einer Summe zusammengefasst werden. Konkret sollen die Wertgrenzen für den Kreis Recklinghausen wie folgt festgelegt werden: Für Baumaßnahmen liegt die Grenze bei 100.000 Euro des Gesamtauszahlungsbedarfs, für einmalige Beschaffungen bei 50.000 Euro und für regelmäßige Beschaffungen bei 20.000 Euro des abzubildenden Jahresbedarfs.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag damit, dass die festgelegten Grenzen eine Basis zur Steuerung der finanzpolitischen Ziele bieten und gleichzeitig eine zu detaillierte Aufgliederung des Haushalts vermeiden. Die Entscheidungskompetenz hierfür liegt gemäß der Kreisordnung NRW beim Kreistag. Der Kreisausschuss hat im Beratungsergebnis dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
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