Fortführung des Landesförderprogramms KOMM-AN NRW und Durchführung des Förderprogramms job:plus (sozialer Arbeitsmarkt) in den Jahren 2018 und 2019 bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Projektstellen -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs.3 S.3 KrO NRW-
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/014 wird eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Fortführung des Landesförderprogramms KOMM-AN NRW sowie die Durchführung des Förderprogramms job:plus für den sozialen Arbeitsmarkt in den Jahren 2018 und 2019.
Die Maßnahme sieht vor, dass im Rahmen dieser Programme gleichzeitig Projektstellen in Anspruch genommen werden. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Kreisausschuss sowie in den Kreistag eingestuft. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Kreistag.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20180201100013
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180105124031
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180123102018