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Berichtsvorlage

Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2017

2018/015 03.01.2018 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2018/015 des Kreisdirektors informiert den Kreistag über die Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates für das Jahr 2017. Gemäß den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW ist der Landrat verpflichtet, dem Kreistag bis zum 31. März des Folgejahres eine Aufstellung seiner Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen vorzulegen.

Die Vorlage erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst. Nach der Nebentätigkeitsverordnung darf die Vergütungsgrenze 9.600 Euro nicht überschreiten, wobei für Tätigkeiten in einem Verwaltungsrat einer Sparkasse eine Grenze von 14.400 Euro gilt. Vergütungen, welche diese Höchstgrenzen übersteigen, müssen an den Dienstherrn abgeführt werden.

Für das Rechnungsjahr 2017 wurden vom Landrat 7.420,00 Euro abgeführt. Mit der im März 2018 an die Kreistagsmitglieder übersandten Aufstellung hat der Landrat seine Verpflichtung gegenüber dem Gremium erfüllt. Auf Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 11. Juni 2018, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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