Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat im Rahmen der Sitzung am 11. Juni 2018 den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 zur Kenntnis genommen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen dient der Jahresabschluss dazu, ein Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Kreisverwaltung zu vermitteln.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Entwurf, der durch den Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt wurde, zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers beziehungsweise einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Abschlüsse zugestimmt. Es ist vorgesehen, dass der geprüfte Jahresabschluss dem Ausschuss in dessen Sitzung am 6. November 2018 vorgelegt wird, sodass der Kreistag den Abschluss in der Sitzung am 26. November 2018 feststellen kann.
Die Zusammenfassung des Jahresabschlusses sowie die Bilanz und die Ergebnisrechnung wurden als Tischvorlage in der Sitzung ausgelegt. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen wurden den Fraktionen sowie der Leitung des Rechnungsprüfungsausschusses Papierausfertigungen zur Verfügung gestellt. Zudem erhielten alle Mitglieder des Kreistages einen Datenträger mit den Gesamtdaten. Die Informationen werden im Anschluss an die Sitzung auch über das Internet zum Download bereitgestellt.
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