Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird im Rahmen der Sitzung am 25. September 2018 über die Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2017 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Kreistag den Entwurf zur Kenntnis nimmt und diesen zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an den Rechnungsprüfungsausschuss verweist.
Der Gesamtabschluss umfasst gemäß den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz sowie den Gesamtanhang, ergänzt durch einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht. Ziel dieser Darstellung ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Recklinghausen inklusive der ausgegliederten, verselbständigten Aufgabenbereiche abzubilden. Damit soll die Beurteilung der Aufgabenerfüllung des Kreises durch seine Beteiligungen ermöglicht werden.
Als Grundlage für den Entwurf dienen der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31. Dezember 2017 sowie die geprüften Jahresabschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen. Die Prüfung des Gesamtabschlusses wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Essen durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfung wird der Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss in dessen Sitzung am 6. November 2018 vorgelegt. Ein entsprechender Feststellungsbeschluss durch den Kreistag ist für die Sitzung am 26. November 2018 vorgesehen. Die Eckdaten des Abschlusses werden als Tischvorlage ausgelegt und den Fraktionen sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss in Papierform und auf Datenträgern zur Verfügung gestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20180301100016
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181030142741-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181030142742-1