Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2019 des Kreises Recklinghausen

2018/018 03.01.2018 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen werden die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zum Kreishaushalt 2019 des Kreises Recklinghausen dem Kreistag zur Kenntnis gegeben. Das Verfahren wurde bereits im Juni 2018 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bürgermeistern und Kämmerern der kreisangehörigen Städte eingeleitet, wobei erste Tendenzen des Haushalts vorgestellt wurden.

Am 28. August 2018 wurden den Vertretern der Städte zudem die Eckdaten des Kreishaushalts 2019 erläutert. Die kreisangehörigen Kommunen wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen bis zum 18. September 2018 einzureichen. Die entsprechenden Rückmeldungen werden dem Gremium postalisch nachgereicht oder als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Seitens der kreisangehörigen Städte sind keine Terminanfragen für eine Anhörung eingegangen.

Es wird vorgeschlagen, dass die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen werden. Die Vorlage liegt dem Kreistag als Beschlussvorlage zur Sitzung am 25. September 2018 vor.

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