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Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung des Landrats

2018/020 03.01.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2018/020 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklinghausen zum 31. Dezember 2017 sowie der Entlastung des Landrates. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wurden zwei Korrekturbuchungen vorgenommen, wodurch sich das Jahresergebnis im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf um 985.656,00 € erhöhte.

Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 576.492.008,27 € und ein Eigenkapital von 78.455.954,56 € aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 19.071.312,26 € ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss nach der Beschlussfassung vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen, um die Eigenkapitalstruktur der Kreisverwaltung zu stabilisieren. Nach dieser Zuweisung setzt sich die Bilanz aus einer Allgemeinen Rücklage von 39.504.057,54 €, einer Ausgleichsrücklage von 38.823.341,03 € und einer Sonderrücklage von 128.555,99 € zusammen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den geprüften Jahresabschluss nach der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits beraten und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben. Neben der Feststellung des Abschlusses sieht die Vorlage die Entlastung des Landrates gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Die entsprechenden Unterlagen werden den Fraktionen des Kreistages zur Vorbereitung der Sitzung am 8. Januar 2019 vorgelegt.

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