Feststellung des Gesamtabschlusses 2017 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/021 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Gesamtabschlusses des Kreises Recklinghausen zum 31. Dezember 2017 sowie der Entlastung des Landrats. Der Entwurf des Abschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens beauftragte der Rechnungsprüfungsausschuss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Essen mit der Prüfung des Abschlusses. Die Gesellschaft legte am 10. Oktober 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor, den der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 6. November 2018 in seinen Schlussbericht aufnahm.
Der Gesamtabschluss zum Stichtag weist eine Bilanzsumme von 609.523.464,91 Euro und ein Eigenkapital von 91.229.855,64 Euro aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 10.545.103,88 Euro ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Jahresüberschuss nach der Beschlussfassung der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Zudem wird die Entlastung des Landrats für den Gesamtabschluss 2017 beantragt.
Die Unterlagen zum Abschluss wurden den Fraktionen des Kreistages sowie dem Vorsitz und den Stellvertretern des Rechnungsprüfungsausschusses in Papierform zur Verfügung gestellt. Den Mitgliedern des Kreistages wurden zudem Datenträger mit den Gesamtdaten übergeben. Der festgestellte Abschluss wird der Aufsichtsbehörde angezeigt und öffentlich bekannt gemacht.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20180301100020
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181108105253
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181107120146
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190107103609