Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2019 des Kreises Recklinghausen - Stellungnahme der Verwaltung

2018/022 03.01.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung für den Kreishaushalt 2019 haben die kreisangehörigen Städte eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Vorlage der Verwaltung zum Thema Kreisumlage sieht vor, dass der Kreistag diese Stellungnahme zur Kenntnis nimmt, jedoch etwaige Einwendungen der Städte zurückweist.

Ein zentraler Punkt der städtischen Stellungnahme betrifft die Verwendung von Eigenkapital. Die Städte beantragen einen Grundsatzbeschluss, wonach das Eigenkapital des Kreises auf 3 Prozent der Bilanzsumme festgesetzt und darüber hinausgehende Beträge in eine Ausgleichsrücklage zu überführen sind. Bei Überschreiten einer Schwelle von 60 Millionen Euro sollen Überschüsse zur Entlastung der Städte zurückgegeben werden. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Zahllasten für den Zeitraum 2019 bis 2022 bereits deutlich unter den ursprünglichen Planungen liegen. Eine feste Deckelung der allgemeinen Rücklage auf 3 Prozent sei nach geltendem und kommendem Haushaltsrecht nicht umsetzbar. Die Verwaltung betont jedoch, dass die Ausgleichsrücklage als Schwankungsreserve zur Stabilisierung der Umlage dienen soll.

Zudem thematisieren die Städte das Liquiditätsmanagement. Sie fordern eine jahresübergreifende und flexible Regelung zur Zahlung der Kreisumlage, um den Liquiditätsbedarf des Kreises zu minimieren und den Abbau von Liquiditätskrediten in den Städten zu ermöglichen. Die Verwaltung hält dagegen, dass der Liquiditätsbestand des Kreises nicht allein aus Mitteln der Städte resultiert und eine solche Regelung nicht mit der Gemeindeordnung vereinbar sei.

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