Konzept zur Festlegung der Angemessenheitskriterien im Bereich der Wohnungsmieten SGB II (Schlüssiges Konzept)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Recklinghausen hat die Angemessenheitskriterien für Wohnungsmieten im Bereich der Leistungen nach SGB II und SGB XII aktualisiert. Grundlage für die Neufestsetzung ist ein „Schlüssiges Konzept“, das auf einer umfassenden Analyse der Wohnungsmärkte der kreisangehörigen Städte basiert. Für die Erstellung der aktuellen Datenbasis wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 herangezogen. Die Auswertung der Daten wurde durch den externen Dienstleister empirica durchgeführt.
Der vorliegende Entwurf zeigt, dass die Mietobergrenzen in fast allen Städten des Kreises und über alle Haushaltsgrößen hinweg gestiegen sind. Die Erhöhungen belaufen sich auf bis zu 30 Euro, wobei bei Haushalten mit fünf oder mehr Personen Steigerungen von bis zu 70 Euro verzeichnet wurden. Der Arbeitskreis „Schlüssiges Konzept“ hat diese neuen Werte in einer Sitzung im Juli 2018 erörtert und eine Empfehlung zur Umsetzung abgegeben.
Die entsprechenden Richtlinien wurden erlassen, sodass die Aktualisierung zum 1. August 2018 in Kraft getreten ist. Die neuen Beträge werden im Rahmen der Bearbeitung von Weiterbewilligungsanträgen angewandt, wobei die Anwendung rückwirkend ab dem 1. August 2018 erfolgt. Im SGB-II-Bereich wird mit einem Änderungsbedarf bei etwa 10 Prozent der Haushalte gerechnet, während im SGB-XII-Bereich aufgrund der demografischen Struktur mit geringeren Anpassungsraten kalkuliert wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kostensteigerungen im Rahmen der Finanzplanung liegen. Das aktualisierte Konzept ist auf der Homepage des Kreises einsehbar.
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