Richtlinie für Kapitalanlagen des Kreises Recklinghausen - Anlagerichtlinie -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/072 wird dem Kreistag der Erlass einer neuen Anlagerichtlinie für die Kapitalanlagen des Kreises Recklinghausen vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist es, eine verbindliche Richtlinie gemäß der beigefügten Anlage 1 zu verabschieden.
Die Verwaltung führt in der Begründung aus, dass sich die Bestände an liquiden Mitteln im Kreis Recklinghausen seit dem Jahr 2010 verändert haben. Während im Jahr 2010 noch Kassenkredite in Höhe von 160 Millionen Euro beansprucht werden mussten, weist der Jahresabschluss 2016 liquide Mittel in Höhe von 37,3 Millionen Euro aus. Der Bestand schwankt je nach Zu- und Abfluss zwischen etwa 35 Millionen und 100 Millionen Euro, wobei seit 2015 eine steigende Tendenz erkennbar ist.
Da die Erwirtschaftung von Erträgen unter den aktuellen internationalen und nationalen Finanzbedingungen schwierig ist, werden die Mittel derzeit größtenteils als Girokonto bei der Sparkasse Vest verwahrt. Für Beträge, die 5 Millionen Euro übersteigen, fällt dort ein Verwahrentgelt von derzeit 0,40 Prozent pro Jahr an. Die Verwaltung wurde bereits im Rahmen des Haushalts 2018 beauftragt, Maßnahmen zur Vermeidung dieser Entgelte durch alternative Anlageformen zu prüfen. Die Einführung der eigenen Anlagerichtlinie erfolgt zudem als Reaktion auf die Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, um einen ordnungsgemäßen Ablaufprozess bei der Kapitalanlage sicherzustellen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20180404100071
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180514112436