Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/164 regelt die Abfallgebühren und -entgelte für den Kreis Recklinghausen im Jahr 2019. Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Wertstoffen sowie Problemabfällen auf 141,50 € pro Tonne festsetzen. Dies entspricht einer Senkung um etwa 1 % gegenüber dem Vorjahr. Die Differenz zwischen den kalkulierten Entsorgungskosten von 145,31 €/t und der vorgeschlagenen Gebühr soll durch eine Entnahme aus der Gebührenrücklage finanziert werden.
Für die Verwertung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum wird eine Gebühr von 114,00 €/t vorgesehen. Bei der Verwertung von biologischen Abfällen sieht die Vorlage eine Gebühr von 85,85 €/t vor, was einem Anstieg von 9,97 % entspricht. Grund hierfür sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen im Düngerecht sowie gestiegene Aufwände bei der Störstoffseparation und Transportkosten. Die Gebühr für Garten- und Parkabfälle wird auf 52,55 €/t festgesetzt, was eine Erhöhung um 10,48 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
Zudem wird die Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung beantragt. Für die Verwertung von getrennt eingesammelten Abfällen wie Altpapier, Altholz und Altmetalle sollen weiterhin einheitliche Entgelte gemäß einer festgelegten Anlage erhoben werden, um Verwertungsmaßnahmen zu fördern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Rahmen eines Gebietsteilungsmodells die Dualen Systeme in weiten Teilen des Kreises die Sammlung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen übernehmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 208 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20180410100165
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181108105039
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181004100810
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20181004100908
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20181004101009
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20181004101103