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Beschlussvorlage

Satzung des Kreises Recklinghausen über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der anerkannten Hilfsorganisationen im Kreis Recklinghausen sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber*innen

2018/026 05.01.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/026 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung des Kreises Recklinghausen vor. Diese regelt die Festsetzung des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der anerkannten Hilfsorganisationen im Kreis sowie die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber. Die Neufassung der Satzung ist erforderlich, um die bestehende Regelung vom 27. April 2015 an die geänderten Rechtsvorschriften des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen anzupassen, welches das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz abgelöst hat.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben selbstständige ehrenamtliche Mitglieder von Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, dem Arbeiter Samariter Bund oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, sofern Einsätze, Übungen oder Ausbildungen während der regelmäßigen Arbeitszeit stattfinden. Die Vorlage schlägt vor, den Regelstundensatz auf 8,84 Euro festzusetzen. Zudem wird ein Höchstbetrag von 60 Euro pro Stunde für den Ersatz des Verdienstausfalls vorgeschlagen.

Ein weiterer Bestandteil der Satzung ist die Einführung einer Zulage für private Arbeitgeber, die ehrenamtliche Angehörige für Einsätze oder Übungen freistellen. Als angemessen wird ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der anerkannten Kosten der Lohnfortzahlung betrachtet, um den mit der Freistellung verbundenen Aufwand der Arbeitgeber zu honorieren. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Verkehr, Feuerschutz und Rettungswesen sowie in den Kreisausschuss und den Kreistag vorgelegt.

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