Vorschlag zur Ersatzberufung eines ordentlichen Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/185 des Landrats betrifft die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Da ein bisheriges ordentliches Mitglied zum 15. Oktober 2018 aus dem Ausschuss ausgeschieden ist, soll für die laufende Amtszeit bis zum 30. Juni 2022 eine Ersatzberufung vorgenommen werden.
Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind insgesamt vier ordentliche Mitglieder zu benennen. Die Berufung der Mitglieder erfolgt gemäß § 377 Abs. 2 SGB III durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die vorschlagsberechtigte Stelle für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften ist in diesem Fall die Bezirksregierung Münster, die als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinden und Gemeindeverbände des Bezirks der Agentur für Arbeit Recklinghausen fungiert.
Die Besetzung der Mitglieder der öffentlichen Körperschaften ist an die Vorgabe gebunden, dass die Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder der gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde im Gebiet des Bezirks hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein müssen. Zudem regelt § 378 Abs. 1 SGB III die Voraussetzungen für die Berufung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Wahlrechts. Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit sind gemäß § 378 Abs. 2 SGB III von einer Mitgliedschaft im Verwaltungsausschuss ausgeschlossen. Der Landrat schlägt im Rahmen der Vorlage eine Nachfolge für das vakante Amt vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20180511100186
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181105075311
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181105073953-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20181105073953-1
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20181105073953-2