Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei den Amts- und Landgerichten für die Wahlperiode 2019-2023
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/044 wird die Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffinnen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 vorbereitet. Da die aktuelle Wahlperiode zum 31. Dezember 2018 endet, ist eine Neubesetzung der Ausschüsse in den Amtsgerichtsbezirken des Kreises Recklinghausen erforderlich.
Die Ausschüsse setzen sich jeweils aus einer zuständigen Person des richterlichen Dienstes, dem Landrat beziehungsweise dessen Vertretung sowie sieben Beisitzern in Form von Vertrauenspersonen zusammen. Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt durch den Kreistag mit einer erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Wählbar sind Einwohner der jeweiligen Amtsgerichtsbezirke, sofern die Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllt sind.
Im Kreisgebiet sind fünf Amtsgerichtsbezirke zu berücksichtigen: Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Marl und Recklinghausen. Für die Bezirke Castrop-Rauxel, Dorsten und Gladbeck sollen jeweils sieben Personen gewählt werden. Bei den Bezirken, die mehrere Städte umfassen, erfolgt die Verteilung der sieben Vertrauenspersonen nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl der beteiligten Kommunen. Im Amtsgerichtsbezirk Marl sind so zwei Personen für Haltern am See und fünf Personen für Marl vorgesehen. Im Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen entfallen die sieben Plätze auf Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick und Waltrop mit jeweils einer Person sowie auf die Stadt Recklinghausen mit drei Personen. Insgesamt werden somit 35 Vertrauenspersonen vorgeschlagen.
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