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Beschlussvorlage

Wahl eines ordentlichen Mitglieds in die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V.

2018/045 06.02.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreisausschuss steht die Wahl eines ordentlichen Mitglieds in die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V. zur Beratung an. Die Entscheidung basiert auf dem Ende der zweiten Amtsperiode der bisherigen Vertretung zum 31. März 2018.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, eine Nachfolge für das ordentliche Mitglied in der genannten Veranstaltergemeinschaft zu bestimmen. Als Grundlage für die Wahl dient der Paragraph 35 Absatz 2 der Kommunalorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen (KrO NRW). Zur weiteren Erläuterung des Sachverhalts wird auf ein Schreiben des Vorsitzenden der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V. verwiesen, welches der Vorlage beigefügt ist. Zudem enthält das Dokument einen Auszug aus dem Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen zur Information. Die Vorlage ist für die Sitzung des Kreisausschusses am 20. Februar 2018 als Tagesordnungspunkt 7 vorgesehen.

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