Landschaftsplan Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag soll den Landschaftsplan Lippe als Satzung beschließen. Die Vorlage basiert auf der Abwägung von Hinweisen, Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der Trägerbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung eingegangen sind. Der Plan umfasst ein Gebiet von etwa 5.083 Hektar in den Stadtgebieten Waltrop, Datteln, Haltern am See, Marl und Dorsten. Er legt allgemeinverbindliche Schutzgebiete fest, darunter vier Naturschutzgebiete, drei Landschaftsschutzgebiete, zwei Naturdenkmale sowie einen neuen geschützten Landschaftsbestandteil.
Ein Schwerpunkt der Abwägung lag auf der Neuausweisung des Naturschutzgebietes Lippeaue. Dabei standen die Interessen von Land- und Forstwirten, Jägern, Anglern und Kanufahrern den Bedenken von Naturschützern hinsichtlich des Erhalts von Lebensräumen und Arten des Natura 2000-Gebietes gegenüber. Um Nutzungskonflikte zu minimieren, wurden Regelungen zur Einschränkung bestimmter Aktivitäten getroffen. Im Bereich HaLiMa gilt für das Kanufahren und Angeln vom 15. November bis zum 31. März ein Nutzungsausschluss; für andere Bereiche wird das Kanufahren auf 30 Boote pro Tag begrenzt. Die Steuerung soll über ein Anmeldeportal des Kreises erfolgen.
Die Forstlichen Festsetzungen wurden mit dem Regionalforstamt abgestimmt. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen ist ein Monitoring geplant. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird mit Zuwendungen von bis zu 80 Prozent gerechnet, wobei der finanzielle Eigenanteil des Kreises durch zweckgebundene Ersatzgelder gedeckt wird, sodass keine Belastung des Kreishaushaltes entsteht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180820155245
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180820161738
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20180820161928
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