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Berichtsvorlage

Haushalt 2019 hier: Anträge der Kreistagsfraktionen SPD vom 27.06.2018 und CDU vom 09.07.2018

2018/147 06.09.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen einer Berichtsvorlage zum Haushalt 2019 Stellungnahme zu den Anträgen der Kreistagsfraktionen SPD und CDU bezüglich der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgegeben. Die SPD-Fraktion beantragte, die Ausgleichsrücklage im Jahr 2019 bis zu einem Betrag von 10 Millionen Euro zu nutzen, um die kreisangehörigen Städte zu entlasten. Die CDU-Fraktion regte an, den Jahresüberschuss aus dem Jahr 2017 in Höhe von etwa 18,1 Millionen Euro vollständig in die Ausgleichsrücklage einzustellen und diesen Betrag für den Haushaltsausgleich 2019 einzusetzen.

Nach aktuellem Planungsstand verzeichnen die Zahllasten der kreisangehörigen Städte eine Senkung um rund 19 Millionen Euro gegenüber der mittelfristigen Planung 2018, was auf verbesserte Schlüsselzuweisungen und die Landschaftsumlage zurückzuführen ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass von dem Jahresüberschuss 2017 aufgrund der gesetzlichen Drittel-Grenze maximal 6 Millionen Euro der Ausgleichsrücklage zugeführt werden können, während der Rest der allgemeinen Rücklage zufließen muss.

Um die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen abzusichern, ist ein Verbrauch der Ausgleichsrücklage bis 2022 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Jahr 2019 auf maximal 10 Millionen Euro zu begrenzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung könnte die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen. Zudem wird zur Vermeidung von Risiken durch schwankende Sozialkosten und unvorhersehbare Entwicklungen in der Gesetzgebung eine moderate Nutzung zur Stabilisierung der Kreisumlagenatzs empfohlen.

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