Abriss der Bestandsgebäude auf dem Kreisjugendzeltplatz in Haltern am See
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/169 sieht den Abriss der Bestandsgebäude auf dem Kreisjugendzeltplatz in Haltern am See vor. Für die Durchführung der Abrissarbeiten sowie für Maßnahmen des Artenschutzes sollen im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 170.000 Euro bereitgestellt werden. Die Ausschreibung und Ausführung der Arbeiten ist vorgesehen, um der Verkehrssicherungspflicht des Kreises nach der Einstellung des Camping- und Zeltbetriebs zum 1. November 2018 nachzukommen.
Das Grundstück mit einer Fläche von rund 34.425 Quadratmetern verbleibt nach dem Abriss zunächst im Eigentum der Kreisverwaltung Recklinghausen. Eine Vermarktung der Flächen auf Basis des aktuellen Planungsrechts ist nicht beabsichtigt. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung der Stadt Haltern am See sind die Flächen als Sondergebiete für Ferienhausnutzung sowie für Camping- und Wochenendplätze vorgesehen.
Die Stadt Haltern am See zeigt Interesse am Erwerb der kreiseigenen Flächen, wobei ein Kauf auf Basis des Buchwertes unter Verweis auf die aktuelle Finanzlage der Stadt im Gespräch mit dem Bürgermeister thematisiert wurde. Eine direkte Veräußerung unter dem Grundstückswert ohne vorherige Marktausschöpfung wird jedoch derzeit nicht befürwortet. Eine gesamtheitliche Entwicklung der Flächen ist von der Beteiligung angrenzender privater und städtischer Eigentümer abhängig. Über die künftige Nutzung des Grundstücks sollen die politischen Gremien erneut beteiligt werden, sobald sich planungsrechtliche Änderungen ergeben.
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